Zugangsvoraussetzungen
Die Voraussetzung für den Zugang zu dem Master-Studiengang erfüllt, wer die Bachelor- oder Diplom-Prüfung in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang an einer Hochschule mindestens mit der ECTS-Gesamtnote "C" bestanden hat. Falls das Zeugnis keine ECTS-Gesamtnote ausweist, kann stattdessen ein Nachweis erbracht werden, zu den 65 besten Prozent des Abschlussjahrgangs zu gehören, ist auch dies der Bewerberin oder dem Bewerber nicht möglich, ist mindestens die Gesamtnote (Dezimalnote) "2,5" nachzuweisen. Vorrangig zählt jedoch immer die ECTS Note und nicht die Dezimalnote!
Die Bewerberin oder der Bewerber muss mindestens 100 LP des Bachelor- oder Diplom-Studiums in einem wirtschaftswissenschaftlichen Bereich (insbesondere Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Methoden der Wirtschaftswissenschaft, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsmathematik, Wirtschaftspädagogik) erworben haben, davon sind mindestens jeweils 15 LP im Bereich der Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre nachzuweisen. Neben einer Thesis müssen mindestens weitere 6 LP durch eine oder mehrere Haus- oder Seminararbeiten erworben worden sein, die wissenschaftlichen Ansprüchen genügen.
Ausländische Bildungsnachweise werden auf vier Stellen hinter dem Komma in das deutsche Notensystem umgerechnet. Im Zugangsverfahren wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. Wehrpflichtfächer bleiben bei der Berechnung der Gesamtnote unberücksichtigt. Für ausländische Bildungsnachweise aus dem Gebiet des ECTS ist es ausreichend, wenn das Zeugnis mindestens die ECTS-Gesamtnote "C" ausweist.
Die Einschreibung setzt den Nachweis der erforderlichen deutschen und englischen Sprachkenntnisse voraus. Der Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse bei nicht deutschsprachigen Bewerberinnen und Bewerbern wird erbracht durch Ablegung der "Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (mindestens DSH-2) oder der Vorlage eines vergleichbaren Prüfungszeugnisses ("Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz Stufe II", "Zentralen Oberstufenprüfung", "Großes oder Kleines Sprachdiplom" der Goethe-Institute oder "Test Deutsch als Fremdsprache" (TestDaf) mit mindestens der Niveaustufe 4 in allen Prüfungsteilen). Der Nachweis der englischen Sprachkenntnisse wird von den nicht englischsprachigen Bewerberinnen und Bewerbern erbracht durch ein Sprachzeugnis einer anerkannten europäischen Sprachschule über Sprachkenntnisse auf mindestens dem Niveau "B2" des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder einer gleichwertigen anerkannten Sprachprüfung (insbesondere TOEFL, IELTS, Cambridge Certificate). Auf den gesonderten Nachweis ausreichender Englischkenntnisse kann verzichtet werden, wenn es sich bei dem absolvierten Studiengang, der Zugangsvoraussetzung für den Zugang zum Master-Studiengang ist, um einen englischsprachigen Studiengang gehandelt hat. Auf den gesonderten Nachweis ausreichender Englischkenntnisse kann verzichtet werden, wenn im Rahmen der schulischen Ausbildung sieben Jahre Schulenglisch nachgewiesen werden (insb. durch das Zeugnis der deutschen Hochschulzugangsberechtigung nachweisbar).